Kinderhospize planen den Weg zurück in die Normalität – Bundesverband Kinderhospiz verhandelt zu Fördermaßnahmen

Die Kinderhospizeinrichtungen in Deutschland bereiten sich darauf vor, ihre Dienste für Familien mit schwerstkranken Kindern wieder in gewohntem Maße aufzunehmen. In den vergangenen Wochen waren ambulante Begleitungen oder auch stationäre Aufenthalte für viele Familien wegen der Corona-Pandemie nur eingeschränkt möglich. „Die Kinderhospizeinrichtungen haben den schwierigen Balance-Akt sehr gut gemeistert, Familien und das eigene Personal bestmöglich zu schützen und trotzdem eine Begleitung zu ermöglichen“, lobt Sabine Kraft. Als Geschäftsführerin des Bundesverbands Kinderhospiz ist ihre Aufgabe seit Wochen, das Krisenmanagement zu koordinieren und über mögliche Fördermaßnahmen für Kinderhospize zu verhandeln. „Über Telefon und Videochats haben unsere Mitglieder ständig den Kontakt zu betreuten Familien gehalten“, berichtet Kraft, „doch natürlich ist der direkte persönliche Austausch enorm wichtig. Die totale Isolation macht auch Familien mit schwerstkranken Kindern sehr zu schaffen – viele freuen sich nun sehr darauf, die Kinderhospiz-Mitarbeiter endlich wiederzusehen! In jedem einzelnen Fall muss nun entschieden werden, wann eine Wiederaufnahme sinnvoll ist.“

Damit Kinderhospizeinrichtungen auch weiterhin genau die wertvollen Hilfen anbieten können, die Familien mit einem lebensverkürzend erkrankten Kind brauchen, bedarf es allerdings finanzieller Hilfe. Kinderhospizarbeit war auch vor Corona in hohem Maße von Spenden abhängig – was in der sich entwickelnden Wirtschaftskrise erst recht zum Problem wird. Außerdem sind für viele Kinderhospizdienste durch die Corona-Krise die Berechtigungsgrundlagen für eine Förderung weggefallen. Deshalb setzt sich der Bundesverband Kinderhospiz mit aller Kraft gemeinsam mit dem DKHV und den Spitzenverbänden der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenhospizarbeit für einen Ausgleich von Corona bedingten Belastungen für die Kinder-, Jugend und Erwachsenenhospize ein.

Für stationäre Einrichtungen steht bereits fest, dass sie nach den Ausgleichsregelungen des COVID 19-Krankenhausentlastungsgesetzes unter den Rettungsschirm des Bundes fallen und dementsprechend entlastet werden können. „Wir sind sehr erleichtert über diese Regelung. Es müssen noch letzte Details geregelt werden, dann können die Hilfsmaßnahmen schnell greifen,“ so Kraft.
Für ambulante Kinderhospizdienste, die die Familien zuhause betreuen, wird eine ähnliche Fördermöglichkeit derzeit geprüft. Der Bundesverband Kinderhospiz steht dazu im engen Austausch mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen GKV.

Bereits vor der Corona-Pandemie setzte sich der Dachverband der deutschen Kinderhospize dafür ein, dass für die Leistungen ambulanter Dienste in der Kinderhospizarbeit eigene Rahmenvereinbarungen getroffen werden, wie es sie für stationäre Einrichtungen bereits gibt. Nur so könne gewährleistet werden, dass die speziellen Bedürfnisse von lebensverkürzend erkrankten Kindern und ihren Familien ausreichend berücksichtigt werden und finanzierbar seien, so Kraft. Die entsprechenden Verhandlungen, bei denen der Bundesverband Kinderhospiz diese Notwendigkeit vertreten wird, finden Anfang Juni statt.

„Mehr denn je ist es derzeit von entscheidender Wichtigkeit, dass die Kinderhospizeinrichtungen finanziell in der Lage bleiben, ihre Arbeit zu tun“, mahnt Kraft. „Für betroffene Familien ist dies unglaublich wichtig. Es gibt niemanden sonst, der sich so um sie kümmern kann. Gerade jetzt haben diese Menschen besondere Aufmerksamkeit und unsere ganze Fürsorge verdient!“