Aktion Lichtpunkt – ein Zeichen zur Erinnerung an die Kinder
Jährlich sterben tausende Kinder und Jugendliche – zurück bleiben verwaiste Eltern und trauernde Geschwister. Zum Gedenken an die Kinder, die zu wenig Zeit auf der Welt hatten und in Anteilnahme mit den Trauernden gibt es jährlich vom 1. November bis 31. Dezember die Aktion Lichtpunkt. Sie gibt der Trauer ein sichtbares und fühlbares Zeichen – den Lichtpunkt, der an der Kleidung getragen wird und auf einer digitalen Landkarte leuchtet. Der Erlös aus dem Verkauf der Lichtpunkte und Spenden unterstützen die überwiegend ehrenamtliche Arbeit des Bundesverbandes Verwaiste Eltern und trauernde Geschwister in Deutschland e.V.
Höhepunkt der jährlichen Aktion ist der zweite Sonntag im Dezember, der Weltgedenktag für verstorbene Kinder.
Neuregelung im Umgang mit “Sternenkindern”
Eltern von “Sternenkindern” können die Geburt ihres Kindes beim Standesamt dauerhaft dokumentieren lassen und ihrem Kind damit offiziell eine Existenz geben. Zuvor war eine solche Beurkundung bei Kindern, die mit unter 500 Gramm tot geboren wurden, nicht möglich. Mit der Änderung des Personenstandsrechts, für die sich das Bundesfamilienministerium besonders eingesetzt hat, wird ein würdiger Umgang mit den “Sternenkindern” ermöglicht. Damit erhalten Eltern ebenfalls die bislang verwehrte Möglichkeit, sich angemessen von ihrem Kind verabschieden und trauern zu können.
Am 1. März 2013 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechtsänderungsgesetz – PStRÄndG) zugestimmt. Der Deutsche Bundestag hatte das Gesetz zur Neuregelung von § 31 der Personenstandsverordnung bereits am 31. Januar 2013 einstimmig beschlossen. Am 15. Mai 2013 trat die Neuregelung in Kraft.