Wenn ein Elternteil an Krebs erkrankt, ist das für Kinder ein großer Schock: „Die Diagnose Krebs stellt das Leben der gesamten Familie auf den Kopf. Für die Mädchen und Jungen bricht eine Welt zusammen, denn die gewohnte Normalität und Sicherheit fällt plötzlich weg“ weiß Sabine Kraft, Geschäftsführerin und Besondere Vertreterin des Bundesverband Kinderhospiz (BVKH) zu berichten. In dieser Krisensituation können die jungen Familienmitglieder Hilfe bei ambulanten Kinder- und Jugendhospizdiensten bekommen – doch bis heute sind diese Hilfsangebote chronisch unterfinanziert und hängen zu oft an einem seidenen Faden. Darauf weist der Bundesverband Kinderhospiz (BVKH) erneut anlässlich des „Welttags für Kinder krebskranker Eltern“ am 8. November hin.
„Noch viel zu oft bekommen die Kinderhospizdienste keinerlei Zuschüsse von den Krankenkassen für ihr Engagement für Jungen und Mädchen mit krebskranken Eltern. Grund dafür ist eine Lücke in der entsprechenden Rahmenvereinbarung, die dringend behoben werden muss“, fordert BVKH-Geschäftsführerin Sabine Kraft. „Bisher bezuschussen die Krankenkassen laut Gesetz pro betroffener Familie nur einen einzigen Hospizdienst. Das ist in aller Regel ein Erwachsenenhospizdienst, der den erkrankten Vater oder die erkrankte Mutter begleitet. Ambulante Kinderhospizdienste, die sich als Ergänzung dazu um die Mädchen und Jungen kümmern, gehen dann leer aus. Das muss sich dringend ändern. Gerade Kinderhospizeinrichtungen sind mit der Situation von Kindern in Trauer und der komplexen Problemlage, die sich für ein Familiengefüge aus einer solchen Ausnahmesituation ergibt, besonders vertraut und daher kompetente Begleiterinnen.“ Der BVKH wird sich in den kommenden Verhandlungen über eine Rahmenvereinbarung für ambulante Kinderhospizdienste, die aufgrund der Pandemiesituation noch immer ausstehen, für eine zuverlässige Finanzierung solcher Begleitungen stark machen.
In Deutschland sind laut einer Schätzung des Robert-Koch-Instituts jedes Jahr rund 50.000 Kinder von einer neu festgestellten Krebserkrankung des Vaters oder der Mutter betroffen. In dieser Ausnahmesituation bieten Kinderhospizdienste eine verlässliche Unterstützung für die Familie: Geschulte Mitarbeitende treffen sich regelmäßig mit den betroffenen Kindern, spielen mit ihnen, unternehmen kleine Ausflüge, hören zu und beantworten Fragen. Sprich: Sie sind für die Kinder und deren Sorgen und Ängste da. „Wir merken immer wieder, wie wichtig es für die Kinder ist, in dieser schweren Zeit Unterstützung zu haben. Und wir sehen auch immer wieder wie groß der Bedarf ist. Denn ein Kinderhospizdienst hat die gesamte Familie im Blick, was die Eltern sehr entlastet, deren bisherige Familienstruktur durch eine unheilbare Krebserkrankung ja komplett in sich zusammenbricht“, so Sabine Kraft.
Jahrelang durften ambulante Kinder- und Jugendhospizdienste mit den Krankenkassen nur Begleitungen von solchen Familien abrechnen, in denen ein Kind lebensverkürzend erkrankt ist. Seit 2016 aber gibt es Zuschüsse der Krankenkassen auch für die Begleitung von Jungen und Mädchen mit krebskranken Eltern. Allerdings oft nur in der Theorie. „In der Praxis begleitet meist zuerst ein Erwachsenhospizdienst betroffene Familien. Kommt dann ergänzend ein Kinderhospizdienst noch dazu, gibt es für ihn in aller Regel keine Gelder von den Krankenkassen. Das bedeutet: Hilfsangebote für Kinder krebskranker Eltern müssen durch Spenden finanziert werden – und hängen damit immer am seidenen Faden“, so BVKH-Geschäftsführerin Kraft. Dabei brauchten Jungen und Mädchen mit unheilbar kranken Eltern oft eben eine Unterstützung, die speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist und das auch über den Tod des Elternteils hinaus. „Diese Hilfe können ambulante Kinderhospizdienste erfahrungsgemäß besonders gut leisten, weil sie entsprechend geschulte Mitarbeitende haben. In aller Regel arbeiten die ambulanten Hospizdienste für Erwachsene und die für Kinder sehr konstruktiv Hand in Hand“, erläutert Kraft. „Häufig bitten Erwachsenenhospizdienste sogar von sich aus bei Kinderhospizdiensten um Unterstützung bei der Begleitung betroffener Familien. Diese Kooperation ist großartig. Sie muss aber künftig für alle Beteiligten auf einer sicheren Finanzbasis stehen.“