Um auf die drängenden Probleme in der Kinderhospizarbeit hinzuweisen hat der Bundesverband Kinderhospiz dieser Tage den Abgeordneten des Bundestags sowie aller deutschen Landtage ein politisches Hintergrundpapier zugeschickt. Das Papier trägt den Titel „Es muss besser werden!“ und befasst sich mit den aktuellen Schwierigkeiten, die die Arbeit in den Kinderhospizeinrichtungen Deutschlands behindern. Das Papier weist nicht nur auf Probleme hin, sondern bietet auch Lösungsvorschläge. „Mit unseren Ausführungen möchten wir aufrütteln“, sagt Sabine Kraft, Geschäftsführerin des Bundesverbands Kinderhospiz (BVKH). „Als Dachverband der deutschen Kinderhospizeinrichtungen ist es unsere Aufgabe, auf politischer Ebene auf bessere Strukturen für die Kinderhospizarbeit hinzuwirken. Obwohl es in den vergangenen Jahren bereits einige Verbesserungen gab, liegt noch vieles im Argen.“ Was genau, beschreibt der Verband klar und deutlich in seinem 12-Punkte-Papier.
Darin enthalten ist zum Beispiel die zentrale Forderung des Bundesverbands nach eigenen Rahmenvereinbarungen für ambulante Kinderhospizeinrichtungen. Bis heute werden die Leistungen, die ambulante Kinderhospizdienste erbringen, über Vereinbarungen für Erwachsenenhospizdienste geregelt, die einige Vorgaben speziell für Kinder enthalten. „Oft wird das den speziellen Bedürfnissen schwerstkranker oder sterbender Kinder und ihrer Angehörigen aber nicht gerecht“, heißt es in dem Hintergrundpapier. Auch das Problem der Trauerbegleitung für verwaiste Eltern und Geschwisterkinder, die derzeit ausschließlich über Spenden finanziert wird in dem Papier des BVKH behandelt, ebenso wie unter anderen „neue Wohnformen für schwerstkranke Jugendliche“, „Abrechnung von Personalkosten für Pflegefachkräfte“ oder „Verweigerung dringend benötigter häuslicher Pflege für schwerstkranke Kinder“.
„Wir wollen mit unserem Hintergrundpapier niemanden anprangern, doch die Probleme in der Kinderhospizarbeit müssen jetzt angegangen werden. “, fordert Sabine Kraft. “Denn jede Verzögerung bewirkt, dass Familien mit einem lebensverkürzend erkrankten Kind nicht optimal versorgt werden können – das ist ein unerträglicher Zustand!“