Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 2 Satz 8 SGB V zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit vom 03.09.2002, i. d. F. vom 14.03.2016 zwischen dem GKV-Spitzenverband, den Wohlfahrtsverbänden und den Spitzenverbänden der Hospiz-/Kinderhospizarbeit.

Diese Rahmenvereinbarung gilt sowohl für Kinder und Jugendliche, als auch für Erwachsene. Die Regelungen für Kinder und Jugendliche sind, soweit abweichend von den Erwachsenen, an passender Stelle im Vereinbarungstext eingefügt. Fragen zu den Regelungen für Kinder und Jugendliche, wie auch zu jungen Erwachsenen, können Sie gerne an die Geschäftsstelle richten.