Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Transparenz ist uns wichtig. Deshalb haben wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen. Wir verpflichten uns, die folgenden zehn Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten:

Name: Bundesverband Kinderhospiz e.V.
für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und deren Zugehörige und trauernde Kinder
(Bundesverband Kinderhospiz e.V.)

Anschrift (Geschäftsstelle):
Schl0ß-Urach-Straße 4
79853 Lenzkirch

Vereinssitz (Büro Berlin):
Hedemannstraße 13
10969 Berlin

Gründungsjahr: 2002

Ansprechpartnerin für die Initiative Transparente Zivilgesellschaft:
Sandra Zaininger (Leitung Verwaltung)
E-Mail: s.zaininger@bundesverband-kinderhospiz.de
Telefon: +49 (0) 76 53 8 26 40 42

Der Bundesverband Kinderhospiz e.V. für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und deren Zugehörige und trauernde Kinder (nachfolgend: „BVKH“) ist der Dachverband der ambulanten und stationären Kinder- und Jugendhospizeinrichtungen in Deutschland. Er setzt sich für die Entwicklung eines nachhaltigen Hilfsnetzwerks für die Kinder- und Jugendhospizarbeit ein und berät und unterstützt betroffene Familien.

Der BVKH ist Ansprechpartner für die Fachwelt, Politik, Wissenschaft, Betroffene, Kostenträger und Spender. Er engagiert sich politisch für bessere Rahmenbedingungen für die Kinder- und Jugendhospizarbeit und setzt sich dafür ein, dass betroffene Familien aus dem sozialen Abseits geholt werden. Er vertritt seine Mitglieder auf Bundesebene gegenüber Politik und Kostenträgern und berät und unterstützt Mitglieder beim Aufbau und bei allen Fragen zur Kinder- und Jugendhospizarbeit. Mit seinen Fortbildungsangeboten unterstützt er die Weiterentwicklung der Palliativversorgung für Kinder- und Jugendliche auf allen Ebenen. Mit dem OSKAR Sorgentelefon hat der BVKH eine einzigartige Hotline ins Leben gerufen. Betroffene, Fachleute und alle, die Fragen zu lebensbedrohlichen oder lebensverkürzenden Erkrankungen bei Kindern und jungen Menschen haben oder Trauernde, die bereits ein Kind verloren haben, können sich an das Oskar Sorgentelefon wenden. Der Jugendclub „Grüne Bande“ des BVKH engagiert sich im Besonderen für schwerstkranke Jugendliche und junge Erwachsene. Mit „Frag Oskar.de“ bietet der BVKH seinen Mitgliedern und den von ihnen begleiteten Familien Beratung in sozialrechtlichen Fragen und eine Plattform für die digitale Vernetzung von Betroffenen. Der BVKH ist demokratisch organisiert und offen für alle, die sich für Kinder- und Jugendhospizarbeit interessieren bzw. die mit diesen Themen eng zusammenarbeiten. Unser Verband ist geprägt von Offenheit, Wertschätzung und Solidarität.

Alle weiteren Informationen zu diesem Punkt finden Sie hier in unserer Satzung.

Die Arbeit des Bundesverband Kinderhospiz e.V. wird Stand Januar 2025 geleistet von:

8 Vollzeitkräften
20 Teilzeitkräften
ca. 90 Ehrenamtlichen

Weitere Informationen zu unserem Team finden Sie unter: https://www.bundesverband-kinderhospiz.de/team

a. Organisationen, an denen eine Beteiligung von 5% oder mehr ihres Kapitals besteht (Tochtergesellschaften), sind mit vollständigem Namen sowie mit der Höhe der Beteiligung in % anzugeben.

Kinderhospiz Beratungs-gGmbH, 100%

b. Bei Kapitalgesellschaften sind Gesellschafter mit Beteiligungen von > 10% am Kapital (Muttergesellschaften) mit vollständigem Namen sowie mit der Höhe der Beteiligung in % anzugeben.

nicht zutreffend

c. Organisationen, mit denen Förder- oder Gewinnabführungsverträge oder ähnliche juristische Verbindungen bestehen, sind mit vollständigem Namen sowie mit der Art der Verbindung anzugeben.

nicht zutreffend

d. Organisationen, an denen eine juristische personelle Verbundenheit besteht (z.B. wenn der Vorsitzende automatisch der Vorsitzende oder stimmberechtigtes Kuratoriumsmitglied einer Stiftung ist) sind mit vollständigem Namen sowie mit der Art der Verbundenheit anzugeben.

Die Satzung der Bundesstiftung Kinderhospiz ist aktuell in Bearbeitung. Es wird eine Personalunion zwischen dem Bundesverband Kinderhospiz und der Bundestiftung Kinderhospiz geben.

e. Sofern die SVE-unterschreibende Organisation sich im Wesentlichen aus anderen Organisationen als Mitglieder/Gesellschafter (Unterorganisationen) zusammensetzt, so sind diese Unterorganisationen zumindest der Art nach zu bezeichnen (z.B. ein DRK-Landesverband hat 12 Kreisverbände als Mitglieder)

Informationen hierzu finden hier in unserer Satzung §6

f. Sofern die SVE-unterschreibende Organisation Mitglied/Gesellschafter einer sich im Wesentlichen aus anderen, ähnlichen Mitgliedern/Gesellschaftern gebildeten Überorganisation ist, so ist diese Überorganisation mit vollständigem Namen anzugeben (z.B. DRK-Landesverband ist Mitglied im DRK-Bundesverband)

Mitgliedschaft bei Deutscher Hospiz- und PalliativVerband (DHPV)