Die Verhandlungen zum SAPV-Bundesrahmenvertrag* zwischen Leistungserbringern, Vertretern der Hospiz- und Palliativversorgung und dem GKV-Spitzenverband sind am Freitag, 22. Januar, beendet worden. Aufgrund inhaltlicher Differenzen konnten sich die Beteiligten nicht vollumfänglich einigen. Nun wird ein Schiedspersonenverfahren eingeleitet.

Berlin, 04.02.2021
Der Bundesverband Kinderhospiz ist aktiv an den Verhandlungen beteiligt und wird durch Sabine Sebayang, Vorständin des Verbands, vertreten. Trotz fehlender Einigung sieht sie das Ergebnis der Verhandlungen positiv: Für die SAPV-KJ-Teams ist die dritte Personengruppe in den Bundesrahmenvertrag aufgenommen worden. Nun können also auch Personen aus dem psychosozialen Bereich im SAPV-KJ-Team eingesetzt werden.

„Mein Dank gilt den Verhandlungspartnern. Der Auftrag des Gesetzgebers, die besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen zu berücksichtigen, wurde durch diesen wichtigen Schritt umgesetzt. Das ist ein großer Erfolg für die Kinderpalliativversorgung. Mit dem Bundesrahmenvertrag haben wir eine gute Arbeitsgrundlage für die SAPV-Teams geschaffen“, sagt Sabine Sebayang.

Auch Geschäftsführer Daniel de Vasconcelos zeigt sich zufrieden mit dem Ergebnis: „Wir sind unserem Ziel, die besonderen Bedarfe der Kinder, Jugendlichen und jungen Menschen im Hinblick auf das Familiensystem in den Fokus zu rücken, ein gutes Stück näherkommen.“ *Spezialisierte ambulante Palliativversorgung

Zum Hintergrund Der Bundesverband Kinderhospiz ist als Dachverband der ambulanten und stationären Kinder- und Jugendhospizeinrichtungen in Deutschland auch Ansprechpartner für Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Kostenträger und Spenderinnen und Spender. In Deutschland gibt es rund 50.000 Kinder und Jugendliche, die lebensverkürzend erkrankt sind. Für sie und ihre Familien setzt sich der Bundesverband Kinderhospiz ein, um sie aus dem sozialen Abseits zurück in die Mitte der