Bundesverband Kinderhospiz begrüßt erste Rahmenvereinbarungen speziell für stationäre Kinderhospize
Ein Meilenstein in der Versorgung unheilbar kranker Kinder mit kurzer Lebenserwartung in Deutschland ist erreicht: Am Freitag verständigten sich Vertreter der Kinderhospizarbeit und Kostenträger in Berlin auf eine erste eigenständige Rahmenvereinbarung für stationäre Kinderhospize. Bislang hatte es solche Vereinbarungen nur für Erwachsenen-Hospize gegeben, die die speziellen Belange der Kinderhospizarbeit nach Ansicht des Bundesverbands Kinderhospiz (BVKH) oft nicht ausreichend berücksichtigten. „Die Einigung ist ein echter Durchbruch“, sagt BVKH-Geschäftsführerin Sabine Kraft. „Denn die Rahmenvereinbarung gibt künftig deutschlandweit Werte vor, etwa beim Personalschlüssel oder dem Flächenbedarf eines stationären Kinderhospizes, hinter denen die Kostenträger nicht mehr zurückfallen können. So kann es künftig nicht mehr passieren, dass die Kranken- und Pflegekassen nicht genügend Finanzmittel zum Beispiel für die Pflege-Fachkräfte in einem Kinderhospiz bewilligen. Das ist eine sehr gute Nachricht!“
Jedes stationäre Kinderhospiz in Deutschland handelt mit den Kostenträgern einen individuellen tagesbezogenen Bedarfssatz aus – und das in regelmäßigen Abständen. Für diese Verhandlungen wird die neue Rahmenvereinbarung künftig als Richtschnur gelten; sie stärkt sozusagen die Verhandlungsposition der Einrichtungen. Der Bundesverband Kinderhospiz hatte als erste Organisation der Kinderhospizarbeit in Deutschland bereits 2006 eine eigenständige Rahmenvereinbarung für stationäre Kinderhospize gefordert. „Wir sind froh, dass wir dieses langjährige Ziel nun endlich verwirklicht sehen“, sagt Irene Müller, Mitglied im Vorstand des Bundesverbands Kinderhospiz (BVKH). „Und wir freuen uns sehr, dass die Vereinbarung mit Unterstützung eines breiten Bündnisses aus der Kinderhospizarbeit und in einer sehr konstruktiven Atmosphäre mit den Kostenträgern erarbeitet wurde.“
Zu den wesentlichen Neuerungen gehören aus Sicht des Bundesverbands Kinderhospiz nicht nur die Orientierungswerte für Personal und Flächenbedarf. „In der Rahmenvereinbarung ist auch unmissverständlich festgehalten, dass lebensverkürzend erkrankten Kinder schon ab dem Zeitpunkt der Diagnose Aufenthalte in einem Kinderhospiz zustehen – und zwar nicht nur ein einziges Mal, sondern bei Bedarf auch immer wieder“, sagt BVKH-Geschäftsführerin Kraft. Tatsächlich dienen Kinderhospize den betroffenen Familien im Verlauf der oft jahrelangen Krankheit immer wieder als zeitweiliger Rückzugsort zur Entlastung – anders als Hospize für Erwachsene, in denen Erkrankte in der Regel die letzten Tage, Wochen oder wenige Monate bis zum Tod verbringen. „Und nicht zuletzt begrüßen wir die Klarstellung, dass Betroffene bis zum jungen Erwachsenenalter von 27 Jahren den Anspruch auf Aufenthalte in einem Kinderhospiz haben – in Ausnahmefällen sogar noch länger. Bislang stießen hier viele Betroffene, die älter als 18 Jahre alt sind, auf erheblichen Widerstand“, so Sabine Kraft. Sie freut sich besonders, wie gut die Verbände für Kinder- und Erwachsenen-Hospize für die neue Rahmen-vereinbarung zusammen gearbeitet haben.
Der Bundesverband Kinderhospiz hat sich nun als nächstes Ziel gesetzt, mit aller Kraft auf eine entsprechende, eigene Rahmenvereinbarung für die ambulanten Kinderhospizdienste hinzuarbeiten. Außerdem will sich der Verband dafür einsetzen, finanzielle Lösungen für die Betreuungsarbeit trauernder Angehöriger zu finden. Das vom BVKH eingerichtete und mit Fachkräften besetzte „Oskar Sorgentelefon“ beispielweise ist rund um die Uhr auch für Trauernde da. Derzeit wird das Projekt allerdings vollständig aus Spendengeldern finanziert.