Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Rahmenvereinbarungen nach §39a Abs. 1 Satz 4 SGB V, für stationäre Kinder- und Jugendhospize ab sofort in Kraft getreten sind.
Diese Vereinbarungen sollen sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche, die unheilbar krank sind, sowie ihre Familien bestmöglich betreut und unterstützt werden.