Der Bundesrat hat am 07.11.2014 das erste Pflegestärkungsgesetz gebilligt. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2015 in Kraft und verbessert spürbar die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.
Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Der Bundesrat hat heute den Weg frei gemacht für das Pflegestärkungsgesetz. Das bedeutet mehr und bessere Leistungen im Umfang von 2,4 Milliarden Euro pro Jahr für pflegebedürftige Menschen und pflegende Angehörige. Das ist eine gute Nachricht für die Pflege in Deutschland. Damit wird die Pflege zu Hause spürbar gestärkt. Die Lebensqualität in stationären Pflegeeinrichtungen wird durch eine deutliche Erhöhung der Zahl der Betreuungskräfte spürbar verbessert. Mir ist wichtig, dass diese Verbesserungen bei den Menschen ankommen. Deshalb sollten sich Pflegebedürftige und pflegende Angehörige frühzeitig über die neuen Leistungen beraten lassen.”