Eltern von „Sternenkindern“ können die Geburt ihres Kindes beim Standesamt dauerhaft dokumentieren lassen und ihrem Kind damit offiziell eine Existenz geben. Zuvor war eine solche Beurkundung bei Kindern, die mit unter 500 Gramm tot geboren wurden, nicht möglich. Mit der Änderung des Personenstandsrechts, für die sich das Bundesfamilienministerium besonders eingesetzt hat, wird ein würdiger Umgang mit den „Sternenkindern“ ermöglicht. Damit erhalten Eltern ebenfalls die bislang verwehrte Möglichkeit, sich angemessen von ihrem Kind verabschieden und trauern zu können.

Am 1. März 2013 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechtsänderungsgesetz – PStRÄndG) zugestimmt. Der Deutsche Bundestag hatte das Gesetz zur Neuregelung von § 31 der Personenstandsverordnung bereits am 31. Januar 2013 einstimmig beschlossen. Am 15. Mai 2013 trat die Neuregelung in Kraft.