Nach Artikel 24 der UN – Kinderrechtskonvention haben alle Kinder „ein Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit“. Mit diesem Kinderrecht hat sich die Kinderkommission schwerpunktmäßig seit Beginn dieser Legislaturperiode befasst und sich in sechs Expertengesprächen die Expertise von Sachverständigen eingeholt. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse haben zu einem umfassendenForderungskatalog geführt, der in einer Stellungnahme zusammengefasst wurde. Diese kann unter folgendem Linkabgerufen werden: