Hauptausschuss billigt geändertes Infektionsschutzgesetz
Der Hauptausschuss des Bundestages hat das erneut geänderte Infektionsschutzgesetz (IfSG) gebilligt. Der Gesetzentwurf (20/188) von SPD, Grünen und FDP zur Stärkung der Impfprävention wurde am Abend des 09.12.2021 mit den Stimmen der Ampel-Koalition und der Unionsfraktion gegen das Votum der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Linksfraktion beschlossen. Der Gesetzentwurf soll an diesem Freitag im Bundestag und anschließend auch im Bundesrat verabschiedet werden.
Der Entwurf enthält u. a. eine Impfpflicht ab dem 15. März 2022 für das Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. In diesen Einrichtungen müssen dort tätige Personen geimpft oder genesen sein oder ein ärztliches Zeugnis über das Bestehen einer Kontraindikation gegen eine Covid-Impfung vorweisen. Die Neuregelung gilt etwa für Krankenhäuser, Arztpraxen, Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, Rettungsdienste oder Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen.
Weiterhin sollen die Auffrischungsimpfungen beschleunigt werden. So sollen zukünftig Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker vorübergehend Impfungen gegen das Coronavirus verabreichen dürfen, sofern sie entsprechend geschult sind.
Für in der Coronakrise besonders belastete Krankenhäuser ist erneut ein finanzieller Ausgleich vorgesehen. Damit sollen negative finanzielle Folgen und Liquiditätsengpässe für Krankenhäuser, die planbare Aufnahmen, Operationen und Eingriffe verschoben oder ausgesetzt haben, vermieden werden.
Der Gesetzentwurf enthält auch eine Präzisierung von künftig ausgeschlossenen und weiterhin möglichen Schutzvorkehrungen der Länder nach § 28a IfSG. Demnach sind Ausgangsbeschränkungen, Reiseverbote und die Untersagung von Übernachtungsangeboten ausgeschlossen. Es bleibt aber möglich, gastronomische Einrichtungen oder Freizeit- und Kultureinrichtungen wie etwa Diskotheken und Clubs zu schließen sowie Messen und Kongresse zu untersagen.
Impfung nun auch für Kinder mit Risikofaktoren möglich
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat beim Robert-Koch-Institut (RKI) eine Impfung von Kindern mit Risikofaktoren eines schweren COVID-19 Verlaufes oder Angehörigen mit hohem Risiko empfohlen. Außerdem kann nach individueller Aufklärung bei entsprechendem Impfwunsch auch gesunden jungen Kindern ohne Risikofaktoren ein Impfangebot gemacht werden. Sowohl die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) als auch der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) begrüßen diese Entscheidung ausdrücklich und schließen sich der Empfehlung an.
Nach der Zulassung des altersentsprechend angepassten SARS-CoV-2-Impfstoffes für die 5- bis 11-Jährigen durch die Europäische Kommission steht dieser jetzt auch für diese Altersgruppe zur Verfügung. Es ist an dieser positiv hervorzuheben, dass die Auslieferung des Impfstoffes für junge Kinder schon vor dem ursprünglich angekündigtem Auslieferungstermin erfolgen kann.